A.G.B.
Allgemeine Verkaufs-und
Lieferbedingungen
:
Für die Leistungen
gelten ausschließlich
nur die nachstehenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen :
I.Vertragsabschluss
1.Der
Käufer ist an seine
Bestellung drei Wochen
gebunden,sobald er das
ausgefüllte
Bestellformular
unterschrieben und
unserem
Verkäufer
ausgehändigt oder
zurück geschickt hat.
Der
Vertrag kommt mit den
schriftlich
niedergelegten
Bedingungen zustande,
wenn wir
das Vertragsangebot
nicht innerhalb einer
Bedenkzeit von zwei
Wochen schriftlich
abgelehnt haben .
Der
Käufer verzichtet gemäß
§ 151 BGB auf unsere
ausdrückliche an ihn
gerichtete
Abnahmeerklärung .
2.Mit
Ablauf dieser Frist
kommt der Vertrag
zustande, wenn der
Verkäufer das
Vertragsangebot nicht
vorher schriftlich
abgelehnt hat.
3.Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn •der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder •der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder •der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. II.Preise
1.Die
Preise enthalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sie
beinhalten weder die
Kosten der
Anlieferung,noch die
Kosten von
Montagen,sowie die
Entsorgungskosten für
die Verpackung.
Der
Kaufpreis ist spätestens
bei Abholung in bar oder
per Euroscheck zu zahlen
,wobei jeder
Einzelscheck höchstens
auf den jeweils gültigen
Garantiebetrag lauten
darf.
Andernfalls behalten wir
uns vor,die Ware nicht
auszuliefern.
2.Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ,sind wir berechtigt ,Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des Kaufpreises für jeden vergangenen Tag zu berechnen .
Mahnkosten werden mit €
20,00 Euro pro Mahnung
zuzüglich
Porto berechnet.
Im Falle
der gerichtlichen
Beitreibung steht uns
für die Vorbereitung des
Mahnverfahrens oder der
Klage eine Vergütung von
€50,00 Euro zu.
III.Änderungsvorbehalt
1.Serienmäßig hergestellte
Möbel werden nach Muster
oder Abbildung verkauft. IV.Montage
1.Hat der
Verkäufer hinsichtlich
der Montage
aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände
Bedenken wegen der
Eignung der Wände, so
hat er dies dem Käufer
vor der Montage
mitzuteilen.
2.Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen.
Werden
dennoch solche Arbeiten
auf Verlangen des
Käufers von den
Mitarbeitern des
Verkäufers ausgeführt,
berührt dies nicht das
Vertragsverhältnis
zwischen Verkäufer und
Käufer.
V.Lieferfrist
1.Falls
der Verkäufer die
vereinbarte Lieferfrist
nicht einhalten kann,
hat der Käufer eine
angemessene
Nachlieferfrist -
beginnend vom Tage des
Eingangs der
schriftlichen
Inverzugsetzung durch
den Käufer, oder im Fall
Kalendermäßig bestimmter
Lieferfrist mit deren
Ablauf - zu gewähren.
Liefert
der Verkäufer bis zum
Ablauf der gesetzten
Nachlieferfrist nicht,
kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten.
2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum
Rücktritt ist der Käufer
nur berechtigt, wenn er
in diesen Fällen nach
Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist die
Lieferung schriftlich
anmahnt und diese dann
nicht innerhalb einer zu
setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang
des Mahnschreibens des
Käufers beim Verkäufer
an den Käufer erfolgt.
Im Falle
Kalendermäßig bestimmter
Lieferfrist beginnt mit
deren Ablauf die zu
setzende Nachfrist.
3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. VI.Eigentumsvorbehalt1.(1)Die
Ware bleibt bis zur
vollständigen Erfüllung
aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis
Eigentum des Verkäufers. VII.GefahrübergangDie
Gefahr, trotz Verlustes oder
Beschädigung den Kaufpreis
zahlen zu müssen, geht mit
der Übergabe auf den Käufer
über. VIII. Abnahmeverzug
1.Wenn
der Käufer nach Ablauf
einer ihm schriftlich zu
setzenden angemessenen
Nachfrist unter
Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf
vom Vertrag
zurückzutreten oder
Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen,
stillschweigt oder die
Zahlung und/oder die
Abnahme ausdrücklich
verweigert, bleibt der
Anspruch des Verkäufers
auf Vertragserfüllung
bestehen.
Statt
dessen kann er vom
Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz
statt der Leistung nach
Maßgabe der Ziff 3.
verlangen.
2.(1)Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. (2)Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 3.(1)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. (2)Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. IX.Rücktritt
1.Der
Verkäufer braucht nicht
zu liefern, wenn der
Hersteller die
Produktion der
bestellten Ware
eingestellt hat oder
Fälle höherer Gewalt
vorliegen, sofern diese
Umstände erst nach
Vertragsabschluss
eingetreten sind, zum
Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbar waren
und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht
zu vertreten hat und er
ferner nachweist, sich
vergeblich um
Beschaffung
gleichartiger Ware
bemüht zu haben.
Über die
genannten Umstände hat
der Verkäufer den Käufer
unverzüglich zu
benachrichtigen und ihm
die erbrachten
Gegenleistungen
unverzüglich zu
erstatten.
2.Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind.
Gleiches
gilt, wenn der Käufer
wegen objektiver
Zahlungsunfähigkeit
seine Zahlungen
einstellt oder über sein
Vermögen ein
Insolvenzverfahren
beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt.
Ziff. X.
X.Warenrücknahme
Im Falle
eines Rücktritts und der
Rücknahme gelieferter
Waren hat der Verkäufer
Anspruch auf Ausgleich
der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung.
Bei
Sonderbestellung
jeglicher Art , ist eine
Rücknahme des
Kaufgegenstandes grundsätzlich
ausgeschlossen !
XI.Gewährleistung
1.Dem
Käufer steht zur
Behebung eines Mangels
zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu, wobei
er das Wahlrecht
zwischen
Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder
Ersatzlieferung einer
Mangelfreien Ware
hat.Offensichtliche
Mängel sind innerhalb
einer
Frist von
7 Tagen ab Empfang der
Ware schriftlich
anzuzeigen.
Andernfalls ist die
Gelttendmachung des
Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen .
2.Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. 3.Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. 4.Wählt der Käufer nach Ziffer. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Für die
Wertermittlung kommt es
auf die zeitanteilige
lineare Wertminderung im
Vergleich zwischen
tatsächlicher
Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer an.
5.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse,Fußbodenheizung, oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. 6.Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. 7.Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
8.Beim
Kauf von gebrauchten
Möbeln ist jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen
,sowie auch im
Kundenauftrag verkaufter
Möbel .
XII. Fernabsatzverträge
1.Bei
Kaufverträgen, die unter
Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und
Mediendienste) zustande
gekommen sind, kann der
Käufer binnen einer
Frist von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen
den Kaufvertrag
widerrufen.
2.Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer. 3.Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. 4.Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren,
Möbel ( Sitz-und
Liegemöbel aller Art
), die nach
Kundenspezifikation
angefertigt werden oder
eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse
des Käufers
zugeschnitten sind
(z.B.
Sondermaße in
Höhe,Breite,Tiefe,
Sonderausstattung
,Bezugsmaterialien )
oder aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für
die Rücksendung geeignet
sind.
5.Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, zurück zu senden.
Die
Rücksendung erfolgt auf
Kosten und Gefahr des
Verkäufers.
Bei einer
Bestellung bis zu einem
Betrag von 40 EURO, hat
der Käufer die
regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen,
es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht
der bestellten
entspricht.
Hat der
Käufer eine
Verschlechterung der
Ware, deren Untergang
oder eine anderweitige
Unmöglichkeit der
Rückgabe zu vertreten,
so hat er dem Verkäufer
die Wertminderung oder
den Wert zu ersetzen.
Wichtig :
Ware muß in der
Originalverpackung
,unbenutzt und ohne
jegliche Gebrauchsspuren
sein .
6.Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag. 7.Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt. XIII.Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.Für
Gerichtsstand und
Erfüllungsort gelten
grundsätzlich die
gesetzlichen Regelungen
der Zivilprozessordnung
bzw. des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
2.Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers. XIV. Salvatorische Klausel
Die
Unwirksamkeit einzelner
Klauseln berührt nicht
die Wirksamkeit des
Vertrages im Ganzen.
Unwirksame Klauseln sind
so anzupassen und Lücken
sind so auszufüllen
,dass sie dem mit ihnen
verfolgten
wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommen.
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