A.G.B.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für den Möbelhandel
Unverbindliche Konditionenempfehlung für den Möbelhandel ( Allgemeine
Geschäftsbedingungen )
des Bundesverbandes des
Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels e. V., Köln
Der Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels e.
V. empfiehlt die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
unverbindlich. Es bleibt daher den Verbandsmitgliedern unbenommen, abweichende
Geschäftsbedingungen zu verwenden.
I.Vertragsabschluss
1.Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an
die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2.Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das
Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3.Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist
zustande, wenn
•der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
•der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots)
erklärt oder
•der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II.Preise
1.Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2.Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten
sind, wie z. B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und
spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a.
auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III.Änderungsvorbehalt
1.Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2.Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,
dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3.Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe
gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der
Preislage der bestellten gestellt werden können.
4.Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen
bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5.Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei
Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten
hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und
Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6.Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten
bleiben vorbehalten.
IV.Montage
1.Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem
Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2.Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die
über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den
Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das
Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
V.Lieferfrist
1.Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs
der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig
bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis
zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des
Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit
entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen
Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich
anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist
nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer
erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf
die zu setzende Nachfrist.
3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben
unberührt.
VI.Eigentumsvorbehalt
1.(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2)Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den
Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2.Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung
des Pfändungsprotokolls.
3.Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII.Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen
Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen,
stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert,
bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen
kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach
Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2.(1)Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer
anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2)Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3.(1)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1
kann der Verkäufer ... % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer
nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der
Pauschale entstanden ist.
(2)Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt
dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1)
einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX.Rücktritt
1.Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion
der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern
diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich
um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände
hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die
erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2.Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die
für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht
hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden
geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver
Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
X.Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der
Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und
Wertminderung.
XI.Gewährleistung
1.Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2.Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3.Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener
Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4.Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware
zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für
die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im
Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer an.
5.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu
vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder
Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße
Behandlung entstanden sind.
6.Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen
Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7.Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1.Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B.
Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer
Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2.Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3.Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4.Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5.Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den
Verkäufer, (Anschrift Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von
40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es
sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der
Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige
Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die
Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6.Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung
an den Kreditvertrag.
7.Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB
(Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII.Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2.Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der
Hauptsitz des Verkäufers.