Fördergelder / Förderungsmöglichkeiten
Krankenkassen / Pflegekassen können sich an den Kosten beteiligen !
Fragen hierzu ?
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Bei den Reha-/Pflegesesseln kann sich Ihre Krankenkasse an den Kosten
beteiligen. Hierzu benötigen Sie ein ausführliches Attest Ihres Arztes, in dem
der therapeutische / medizinische Nutzen speziell für Sie nachgewiesen wird.
Dieses Attest ist für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig!
Der Reha-Pflegesessel kann für Menschen mit Schwerst- oder
Mehrfachbehinderungen, die wegen ihrer Behinderung schon z.T. seit längerer Zeit
das Bett nicht mehr verlassen können, die Hilfe bieten, das Bett zu verlassen
und in dem Reha-Pflegesessel in ihrer Wohnung wieder ein Stück Teilhaben am
Leben in der Gemeinschaft in der Wohnung zu erwerben.
Bei dem trotz der Behinderung weitgehend normalen Leben in der eigenen Wohnung
handelt es sich um ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens, dass durch die
bisherige dauerhafte Gebundenheit an das Bett beeinträchtigt ist.
Der
Reha-Pflegesessel mindert das Ausmaß der Behinderung bei der Befriedigung von
Grundbedürfnissen des täglichen Lebens.
Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse können deshalb diesen Reha-Pflegesessel als Hilfsmittel nach §31
Abs. 1 Nr. 3 SGB IX beantragen.
Behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
können den entsprechenden Antrag nach §§53,54 SGB XII iVm mit §§26, 31 SGB IX
auch beim zuständigen Sozialamt stellen.
Weil der Reha-Pflegesessel bei Vorliegen bestimmter Behinderungen bzw. für
bestimmte Behinderte ein Hilfsmittel zum Ausgleich der Teilhabebeeinträchtigung
bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des Lebens ist, wird er in
verschiedenen europäischen Ländern bereits vollständig (Dänemark, Niederlande,
Norwegen) oder teilweise (Belgien) von den Sozialversicherungsträgern bzw. vom
Staat vergütet. Der Reha-Pflegesesssel erfüllt deshalb auch die einschlägigen
europäischen Standardnormen (z.B. EN 12182 - technische Hilfsmittel für
Behinderte bzw. internationale Norm EN 60601 (EN 12182) "Medizinische
elektronische Ausrüstung - Sicherheit").
Sie sind sich unsicher ob Sie das Anrecht auf Bezuschussung haben!?
Dann kommen Sie ganz unverbindlich bei uns vorbei. Wir beraten Sie!
Kostenlos! Wir wissen wie es geht!!!
Bei folgenden Indikationen ist ein Rehasessel / Therapiesessel / Pflegesessel empfehlenswert:
Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
ALS
Amyotrophisch-laterale-Sklerose ( ALS A.L.S. )
Arthrose
Bandscheibenoperation
Beckenvenenthrombosen
Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und
Bandscheibenvorwölbung)
Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
Facettensyndrom
Lumbalgien
Lumboischialgie
Lymphstau im Bein- Beckenbereich
Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
Morbus Scheuermann
MS (Multiple Sklerose)
Myalgische Enzephalomyelitis (ME)
Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
Parkinson
Pseudospondylolisthesis
Rheuma
Schlaganfall - Patienten
Schleudertrauma (Peitschenhiebsyndrom)
Sessel für Rollstuhlfahrer
Spondylarthrose
Spondylitis
Spondylolyse
Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
Flachrücken
Hohlkreuz
Rundrücken
Skoliose
Systemische Skeletterkrankungen
Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
Wirbelgleiten Spondylolisthesis