AGB § Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen !
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma :
Möbelhandel Narjes
Kaisersbusch 1
42781 Haan-Rheinland
Telefon :
02129-1287
E-Mail :
info(et)@narjes.de
Für alle Leistungen und Verträge gelten ausschließlich
nur unsere nachstehenden
Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen:
Aus Druck- und Schreibfehlern darf niemand Rechte herleiten.
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 1 Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden,
sobald er das ausgefüllte Bestellformular unterschrieben und
unserem Verkäufer ausgehändigt oder zurück gesendet hat.
Der Vertrag kommt mit den schriftlich niedergelegten Bedingungen
zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht innerhalb von zwei Wochen
schriftlich abgelehnt haben.
Der Käufer verzichtet gemäß § 151 BGB auf unsere ausdrückliche
an ihn gerichtete Abnahmeerklärung.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande,
wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich
abgelehnt hat.
3.Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf
der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots)
erklärt oder
• der Verkäufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis annimmt.
§ 2 Preise und Zahlung
1. Die Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sie beinhalten weder die Kosten der Anlieferung, noch die Kosten von Montagen,
sowie die Entsorgungskosten für die Verpackung.
Der Kunde leistet eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises,
da die Sessel, Sitzmöbel speziell, individuell und auf Wunsch des Kunden
angefertigt und hergestellt werden.
Verspätete Anzahlung führt zu verlängerter Lieferzeit.
Erst nach Eingang der Anzahlung und Gutschrift auf unserem Konto
wird der Sessel beim Herstellerwerk bestellt.
Der Rest-Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung in bar zu zahlen.
Andernfalls behalten wir uns vor, die Ware nicht auszuliefern.
2. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug,
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des Kaufpreises
für jeden vergangenen Tag zu berechnen.
Mahnkosten werden mit € 20,00 Euro pro Mahnung zuzüglich Porto berechnet.
Im Falle der gerichtlichen Beitreibung steht uns für die Vorbereitung
des Mahnverfahrens oder der Klage eine Vergütung von € 50,00 Euro zu.
3. Bei Stellung eines Leihsessels bis zur Auslieferung des bei uns
bestellten Sessels sind wir berechtigt eine Leihgebühr zu berechnen.
§ 3 Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,
dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe
gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren
in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserung Abweichungen
bei Holzoberflächen, Bezugsstoff, Leder in Struktur und Leder im Farbton
bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen
bei Leder und Textilien (z. B. Möbelbezugsstoffen) vorbehalten hinsichtlich
geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder-und Stoffmustern,
insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen
von Maßdaten bleiben vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Montage
1.Bei Anlieferung durch eine Möbel-Fach-Spedition besteht die Verpflichtung
des Käufers der genauen Überprüfung der einzelnen Funktionen
sowie die Überprüfung auf sichtbare Schäden
(zum Beispiel Kratzer beim Bezugsstoff,Leder) der gelieferten Ware.
Beanstandungen müssen sofort direkt auf dem Lieferschein/Frachtbrief
der Spedition vermerkt werden.
Eine spätere Mitteilung an uns von sichtbaren Schäden gleich welcher Art
wird nicht anerkannt.
Der Weg zum Standort der zuliefernden Ware muss frei zugänglich sein.
2.Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen,
die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen
des Verkäufers hinausgehen.
Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers
von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt,
berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
§ 5 Lieferfrist
1.Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann,
hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist -
beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer,
oder im Fall Kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers
oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitausstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt,
die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen,
verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf
der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und
diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist
nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle Kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf
die zu setzende Nachfrist.
3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis im Eigentum des Verkäufers.
(2)Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend
zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer,
sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2.Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen,
sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungprotokolls.
3.Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des
Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
§ 8 Abnahmeverzug
1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden
angemessenen Nachfrist unter Androhung,
nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, sich
tillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert,
bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen.
Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
2.(1)Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert,
hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2)Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3.(1)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1
kann der Verkäufer 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern,
sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder
nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2)Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen,
bleibt dem Verkäufer vorbehalten,
an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen
höheren Schaden geltend zu machen.
§ 9 Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware
eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände
erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat
und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen
und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden,
wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen
unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers
in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind.
Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit
seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren
beantragt wurde.
Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.
§ 10 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer
Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
Bei Sonderbestellung, Sonderanfertigung jeglicher Art,
ist eine Rücknahme oder ein Umtausch des Kaufgegenstandes grundsätzlich ausgeschlossen !
§ 11 Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu,
wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung)
oder Ersatzlieferung einer Mangelfreien Ware hat.
Offensichtliche sichtbare Mängel sind sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein
schriftlich anzuzeigen.
Andernfalls ist die später Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht
wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziffer. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren
und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich
zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5.a Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden,
die der Käufer zu vertreten hat,
wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht,
sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse,
Fußbodenheizung, Bügeleisen, Heizdecken, Heizkissen,
Wärmflaschen, Verfärbungen durch Jeans-Stoffe,
Druckstellen durch Gesäßtaschen, Kämme, Geldbeutel,
Schlüssel oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
5.b Für materialbedingte Eigengerüche zum Beispiel: bei Leder,
Kunstleder, Schaumstoff, Bezugsstoff aller Art übernehmen wir
keinerlei Gewährleistung.
Eine Wertminderung oder Wandelung sind ausgeschlossen.
Faltenbildung, Wellenbildung des Bezugsstoffes, der Schaumstoffmaterialien,
Stoff oder Lederbezuges sind warentypisch.
5.c Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden ( gleich welcher Art ),
die durch Haustiere z.B. durch Krallen
oder Schnäbel verursacht sind.
5.d Laut Rücksprache mit dem Stuhlhersteller wird auf Akkus keine Gewährleistung gegeben.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung,
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
8.Beim Kauf von gebrauchten Möbeln ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen,
sowie auch im Kundenauftrag verkaufter Möbel.
§ 12 Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind,
kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3.
Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich,
auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren,
Möbel ( Sitz-und Liegemöbel aller Art ), die nach Kundenspezifikation bestellt und angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind
(z.B. Sessel wie alle Sondermaße in Sitzhöhe, Sitzbreite, Sitztiefe, Sonderausstattung,
Optionen, Bezugsmaterialien : Stoffbezug oder Lederbezug )
oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer,
zurück zu senden.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 €, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit
der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
Wichtig : Ware muß in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne jegliche Gebrauchsspuren sein.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen
der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
§ 14 Datenschutzerklärung
Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes macht der Verkäufer darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden.
Die Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit Daten, die für eine Belieferung
direkt zum Hersteller vom Käufer notwendig sind.
§ 15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen.
Unwirksame Klauseln sind so anzupassen und Lücken sind so auszufüllen,
dass sie dem mit ihnen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
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