Möbelhandel Narjes

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und gerne am Wochenende & Feiertagen unter der Mobilnummer: 0177 7287656
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Ihr Spezialist für Aufstehsessel, Pflegesessel,

Rehasessel seit mehr als 60 Jahren

ZUSCHUSS DURCH IHRE KRANKENKASSE, PFLEGEKASSE USW.

Bei den Reha-Pflegesesseln kann sich Ihre Krankenkasse-Pflegekasse an den Kosten beteiligen.

Hierzu benötigen Sie ein ausführliches Attest Ihres Arztes, in dem der therapeutische-medizinische Nutzen des Sessels speziell für Sie nachgewiesen wird.
Dieses Attest ist für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse-Pflegekasse notwendig !

Sehr wichtig – auf der Verordnung muss stehen:
Rehasessel-Pflegesessel-Therapie-Sessel !
Es darf nicht Fernsehsessel, Wellnesssessel da stehen, das ist dann eine falsche Bezeichnung.


Der Reha-Pflegesessel kann für Menschen mit Schwerst- oder Mehrfachbehinderungen, die wegen ihrer Behinderung schon z.T. seit längerer Zeit das Bett nicht mehr verlassen können, die Hilfe bieten, das Bett zu verlassen und in dem Reha-Pflegesessel in ihrer Wohnung wieder ein Stück am Leben teilhaben zu können.

Das ermöglicht dann, trotz der Behinderung weitgehend ein normales Leben in der eigenen Wohnung zu führen, dabei handelt es sich um ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens, dass durch die bisherige dauerhafte Gebundenheit an das Bett beeinträchtigt ist. Der Reha-Pflegesessel mindert das Ausmaß der Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können deshalb diesen Reha-Pflege-Therapie-Sessel als Hilfsmittel nach §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX beantragen.

Behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können den entsprechenden Antrag nach
§§53,54 SGB XII iVm mit §§26, 31 SGB IX
auch beim zuständigen Sozialamt stellen.

Der Reha-Pflegesessel erfüllt deshalb auch die einschlägigen europäischen Standardnormen (z.B. EN 12182 – technische Hilfsmittel für Behinderte bzw. internationale Norm EN 60601 (EN 12182) „Medizinische elektrische Ausrüstung – Sicherheit“).

Es gibt keine Sessel, die eine Hilfsmittelnummer haben.

Bei Ablehnung durch die Krankenkasse, Pflegekasse sollten Sie immer sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

Holen Sie sich dann Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Sie sind sich unsicher ob Sie das Anrecht auf Bezuschussung haben !?

Melden Sie sich bitte bei uns.

Wir beraten Sie gerne!

FÖRDERGELDER / FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN

  • Adipositas
  • AIDS-Erkrankung
  • A.L.S. (Amyotrophisch-laterale-Sklerose)
  • Anamnese durch Impfschäden oder Medikamente
  • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
  • Arthrose
  • Ataxie
  • Bandscheibenoperation
  • Bandscheibenvorfall
  • Bandscheibenvorwölbung
  • Bariatrie-Krankheit
  • Bechterew-Krankheit
  • Bechterewsche Krankheit
  • Beckenvenenthrombosen
  • Beinveneninsuffizienz
  • Beinamputationen
  • Blasenschwäche
  • CVA (Zerebral-vaskuläre Anfälle)
  • Cerebralparese
  • Chorea
  • Huntington
  • Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung)
  • Denervierte Lähmung
  • Dekubitus
  • Dekonditionierung
  • Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
  • Facettensyndrom
  • Fettleidigkeit (Obesitas)
  • Fibromyalgie
  • Gendefekt
  • Geriatrische Erkrankung
  • Huntington HMSN (Neurale Muskeldrophie)
  • Hernie (Bandscheibenvorfall)
  • Herzinsuffizienz
  • Hemiplegie
  • Hexenschuss
  • Hüftbeschwerden
  • Hüft-Totalprothesen
  • postoperative Begleitung nach Einsatz eines künstlichen Hüftgelenkes
  • Impfschaden
  • Sessel-Kostenübernahme durch das Versorgungsamt
  • Infantile ZerebralpareseIliosakralgelenk-Syndrom für Gesäßschmerz
  • Kinderlähmung
  • Kniegelenkversteifung
  • Krebserkrankung
  • Kolorektales Karzinom (Darmkrebs)
  • Leukämie
  • Lumbalgien
  • Lumboischialgie
  • Lymphstau im Bein-Beckenbereich
  • Lipödem
  • Monoplegie
  • Morbus Darier
  • Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
  • Morbus Huntington
  • Morbus Scheuermann
  • Morbus Sudeck
  • Morbus Pick (Frontotemporale Demenz)
  • Morbus-Price Elephantiasis
  • Morbus Crohn (Chronische Darmerkrankung)
  • Multiples Myelom (Krebserkrankung des Knochenmarks)
  • MS (Multiple Sklerose)
  • MCS (Multiple chemical sensitivity)
  • ME (Myalgische Enzephalomyelitis)
  • Muskelschwund
  • Muskelversteifung
  • Muskeldystrophie
  • Myotone Dystrophie (Muskelschwund)
  • Nierenkarzinom
  • Nierenzellkarzinom (NZK)
  • Niereninsuffizienz
  • Obesitas (Fettleidigkeit)
  • Oberschenkelamputierte
  • Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
  • Osteogenesis imperfecta (Glasknochen)
  • Osteoporose
  • Pankreaskarzinom (Bauchspeicheldrüsenkrebs)
  • Parese
  • Parkinson
  • Pickwick-Syndrom
  • Prader-Willi-Syndrom
  • Prader-Labhard-Willi-Franconi-Syndrom
  • Prostatakrebs
  • Poliomyelitis
  • Postdiskektomiesyndrom
  • Postlaminektomiesyndrom
  • Posttraumatische Dystrophie
  • Pseudospondylolisthesis
  • Rheuma
  • Rheumatische Arthritis (R.A.)
  • Rollstuhlfahrer-Rollstuhlfahrerin
  • Rückenschmerzen
  • Schlaganfall
  • Schleudertrauma (Peitschenhiebsyndrom)
  • SkolioseSpastische Lumbago (Hexenschuss)
  • Spatische Parese
  • Spastiken
  • Schlaganfall – Patienten
  • Schleudertrauma (Peitschenhiebsyndrom)
  • Spinaler Muskelatrophie SMA
  • Spina Bifida (Offener Rücken)
  • Spondylarthrose
  • Spondylitis
  • Spondylolyse
  • Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
  • Stiff-man-Syndrom SMS Muskelstarre
  • Flachrücken
  • Hohlkreuz
  • Rundrücken
  • Systemische Skeletterkrankungen
  • Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
  • Wachkoma
  • Wirbelgleiten Spondylolisthesis
  • Wirbelsäulenverformung
  • Wirbelsäulenmetastasen
  • Wirbelsäulenverkrümmung
  • Mehrfachbehinderung
  • Querschnittslähmung
  • Teillähmung

Zur Information für Pflege-Rollstühle

  • Ist ein Pflege-Rollstuhl für Sie die richtige Lösung bzw. die preiswerteste Variante?
  • Auf Ihre Körpermaße in Sitzbreite, Sitzhöhe, Sitztiefe, Rückenlehnhöhe, Armlehntiefe Fußstützenhöhe gefertigt?
  • Wie viele Motoren hat er?
  • Ist Rückenlehne und Fußstütze stufenlos verstellbar?
  • Herz-Waage-Liege-Position oder Sitzkantelung?
  • Hochklappbare Armlehnen für einen seitlichen Transfer ?
  • Aufstehhilfe oder Aufstehlift?
  • Gepolsterte und höhenverstellbare Armlehnen?
  • Bezugsstoff auch Inkontinenz geeignet oder Kunstleder?
  • Mit Person beweglich?
  • Mit Akkubetrieb?
  • Belastbarkeit der Mechanik, wie hoch?
  • Antidekubitussitzfläche?
  • Pelotten für Fußstütze?
  • Schulter Pelotten für seitlichen Körperhalt?

GERICHTSURTEIL UND ANWALTLICHE HILFE ​

Haben Sie Fragen zu Ihrem Recht ?

In Kooperation bei allgemeinen Rechtsfragen empfehlen wir den

Peter Langenbach, Rechtsanwalt
zugleich Fachanwalt für Medizinrecht

Kontakt:
Rechtsanwälte Oex u. Langenbach (in Bürogemeinschaft)
Friedrich-Ebert-Straße 59
42103 Wuppertal-Elberfeld

Tel.: 0202-554030
Fax.: 0202-559224
Mail: langenbach@kanzlei-langenbach.de


Leitsatz:
Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind keine Pflegehilfsmittel
hier: elektrisch verstellbarer Sessel.

Orientierungssatz:
Die Krankenversicherung deckt nur den Sonderbedarf von Kranken und Behinderten ab.
 
Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken / und oder Behinderten in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er schon von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und / oder Behinderte gedacht ist.
 
stRspr, vgl BSG vom 16.9.1999,
B 3 KR 1/99 R = BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr 33
Urteil des BSG 3. Senat vom 22.08.2001
Aktenzeichen B 3 P 13/00 R